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   OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 K 3838/00   

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OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 K 3838/00 (https://dejure.org/2003,9503)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.10.2003 - 7 K 3838/00 (https://dejure.org/2003,9503)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 7 K 3838/00 (https://dejure.org/2003,9503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eisenbahn; Plangenehmigung; Funkmast; Abwägung; Heilung; Planungshoheit der Gemeinde; Ortsbild

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AEG; § 36 Abs. 1 S. 2 BauGB; § 38 Abs. 1 BauGB; § 34 Abs. 1 S. 1 BauBG; § 3 Abs. 1 Nr. 1 NBauO
    Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Funksystem-Basisstation; Aufstellen eines 30 m hohen Funkmastes; Errichtung von Betriebsablagen der Eisenbahn

  • Judicialis

    AEG § 18 I 2; ; AEG § 18 II; ; AEG § 20 VII 2; ; BauGB § 36 I 2; ; BauGB § 38 1; ; GG Art. 28 II 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Errichten eines Funkmastes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage der Gemeinde Deutsch Evern gegen Funkmast der Bahn bleibt erfolglos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Funksystem-Basisstation; Aufstellen eines 30 m hohen Funkmastes; Errichtung von Betriebsablagen der Eisenbahn

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2002 - 7 MS 180/02

    Wirksamkeit einer zu bahnbetrieblichen Zwecken erfolgten Plangenehmigung für den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 K 3838/00
    Auf den Antrag der Klägerin, ihr vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, stellte der erkennende Senat durch Beschluss vom 24. September 2002 - 7 MS 180/02 - die aufschiebende Wirkung der Klage bis zum Erlass eines die Plangenehmigung ergänzenden Bescheides der Beklagten wieder her und lehnte den Antrag im übrigen ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Beiakten A und B, der Verfahrensakten 7 MS 180/02 sowie 7 MS 211/02 Bezug genommen.

    Das Eisenbahn-Bundesamt führt den § 20 Abs. 7 AEG einleitend ausdrücklich auf und weist darauf hin, dass es sich zur Korrektur von Mängeln seiner Plangenehmigung vom 29. September 2000, wie sie der Senat in seinem Beschluss vom 24. September 2002 - 7 MS 180/02 - zum Ausdruck gebracht hatte, veranlasst sah und diese mit dem Bescheid ausräumen will.

    Ein darin liegender Verfahrensmangel wäre jedoch zwischenzeitlich geheilt, weil die Klägerin anlässlich des Erörterungstermins im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - 7 MS 180/02 - am 18. September 2002 und während des anhängigen Hauptsacheverfahrens ihren Standpunkt zu ihren städtebaulichen Belangen umfassend dargelegt und die Genehmigungsbehörde sich damit auseinandergesetzt hat (§ 45 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 VwVfG).

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 K 3838/00
    Wenn dem Ort im Vergleich mit dem vorherigen Zustand ein neuartiges Gepräge gegeben wird, kann die Gemeinde eine ermessensfehlerfreie Abwägung ihrer diesbezüglichen Belange beanspruchen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1987 -7 C 28.85 - BVerwGE 77, 128, 133; Beschl. v. 5.12.1996 -11 VR 8.96 -, NVwZ-RR 1997, 339; Beschl. v.15.4.1999 - 4 VR 18.98 -, NVwZ-RR 1999, 554/555).

    Dieser Eindruck geht jedoch nicht so weit, dass er zu der Feststellung führt, die Anlage würde die vorhandene städtebauliche Struktur der Klägerin an dieser Stelle "von Grund auf verändern"; eine so weitgehende Veränderung müsste für die Verletzung des Selbstgestaltungsrecht aber feststellbar sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.4.1999, aaO).

  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 31.85

    Telegraphenwege - Telefonleitung - Fernmeldelinien - Planfeststellungsverfahren -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 K 3838/00
    Dies gestattet es der Gemeinde, ihre Infrastruktur und das Gepräge ihres Ortes selbst zu gestalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1987 - 7 C 31.85 -, BVerwGE 77, 134, 138; BVerwG, Urt. 19.3.1976 - 7 C 71.72 -, NJW 1976, 2175, 2176).

    Der aus dem Selbstverwaltungsrecht der Klägerin folgende Anspruch darauf, dass das Eisenbahn-Bundesamt bei der Betätigung seines Planungsermessens ihr Interesse an der Gestaltung ihres Ortsbildes nicht unberücksichtigt lässt (vgl. BVerwGE 77, 134, 138; 97, 203, 212), setzt der Fachplanung keine in der Abwägung unüberwindbare Grenze, deren Einhaltung bei der Plangenehmigung durch die Erteilungsvoraussetzung des § 18 Abs. 2 Satz 1 AEG sichergestellt werden müsste, sondern wird von dem sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG auch für die Plangenehmigung ergebenden Anspruch der Klägerin auf gerechte Abwägung ihrer Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen uneingeschränkt umfasst.

  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85

    Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 K 3838/00
    Wenn dem Ort im Vergleich mit dem vorherigen Zustand ein neuartiges Gepräge gegeben wird, kann die Gemeinde eine ermessensfehlerfreie Abwägung ihrer diesbezüglichen Belange beanspruchen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1987 -7 C 28.85 - BVerwGE 77, 128, 133; Beschl. v. 5.12.1996 -11 VR 8.96 -, NVwZ-RR 1997, 339; Beschl. v.15.4.1999 - 4 VR 18.98 -, NVwZ-RR 1999, 554/555).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 K 3838/00
    Ein Rechtsverstoß kann nicht darin liegen, dass sich die Plangenehmigungsbehörde in der Kollision zwischen den verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit - zwangsläufig - für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 13.3.1995 - 11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905).
  • BVerwG, 31.07.2000 - 11 VR 5.00

    Anforderungen an die Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes für den Bau einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 K 3838/00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Bau von Betriebsanlagen der Eisenbahn wegen des in § 38 BauGB zum Ausdruck gebrachten grundsätzlichen Vorrangs der Fachplanung gegenüber der Planungshoheit der Gemeinde in der Regel eine derartige Bedeutung im Sinne des § 38 Satz 1 BauGB hat (BVerwG, Beschl. v. 31.07.2000 - 11 VR 5.00 -, UPR 2001, 33; vom 31.10.2000 - 11 VR 12.00 -, NVwZ 2001, 90).
  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 2.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra I - § 42 Abs. 2 VwGO, die in § 9 BNatSchG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 K 3838/00
    Das in § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AEG vorgeschriebene Benehmen mit der Klägerin, das im Gegensatz zum Einvernehmen keine Willensübereinstimmung erfordert (vgl. BVerwGE 92, 258, 262 zu § 9 BNatSchG), ist hergestellt worden.
  • BVerwG, 05.12.1996 - 11 VR 8.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausweisung im Bundesschienenwegegesetz als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 K 3838/00
    Wenn dem Ort im Vergleich mit dem vorherigen Zustand ein neuartiges Gepräge gegeben wird, kann die Gemeinde eine ermessensfehlerfreie Abwägung ihrer diesbezüglichen Belange beanspruchen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1987 -7 C 28.85 - BVerwGE 77, 128, 133; Beschl. v. 5.12.1996 -11 VR 8.96 -, NVwZ-RR 1997, 339; Beschl. v.15.4.1999 - 4 VR 18.98 -, NVwZ-RR 1999, 554/555).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 K 3838/00
    Der aus dem Selbstverwaltungsrecht der Klägerin folgende Anspruch darauf, dass das Eisenbahn-Bundesamt bei der Betätigung seines Planungsermessens ihr Interesse an der Gestaltung ihres Ortsbildes nicht unberücksichtigt lässt (vgl. BVerwGE 77, 134, 138; 97, 203, 212), setzt der Fachplanung keine in der Abwägung unüberwindbare Grenze, deren Einhaltung bei der Plangenehmigung durch die Erteilungsvoraussetzung des § 18 Abs. 2 Satz 1 AEG sichergestellt werden müsste, sondern wird von dem sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG auch für die Plangenehmigung ergebenden Anspruch der Klägerin auf gerechte Abwägung ihrer Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen uneingeschränkt umfasst.
  • BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00

    Plangenehmigung für den Bau einer Funktsystem-Basisstation; Beeinträchtigung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 K 3838/00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Bau von Betriebsanlagen der Eisenbahn wegen des in § 38 BauGB zum Ausdruck gebrachten grundsätzlichen Vorrangs der Fachplanung gegenüber der Planungshoheit der Gemeinde in der Regel eine derartige Bedeutung im Sinne des § 38 Satz 1 BauGB hat (BVerwG, Beschl. v. 31.07.2000 - 11 VR 5.00 -, UPR 2001, 33; vom 31.10.2000 - 11 VR 12.00 -, NVwZ 2001, 90).
  • BVerwG, 29.12.1994 - 7 VR 12.94

    Inhalt einer Entscheidung im "Benehmen" - Anhörung einer anderen Behörde -

  • BVerwG, 19.03.1976 - VII C 71.72

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen der gemeindlichen

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2002 - 7 MS 180/02
    Die Antragstellerin begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklage - 7 K 3838/00 - gegen die Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamts vom 29. September 2000 für den Bau einer Funksystem-Basisstation in ihrem Gemeindegebiet.

    Mit ihrer Klage - 7 K 3838/00 - macht sie geltend, sie sei im Verwaltungsverfahren nicht ordnungsgemäß beteiligt worden.

    Ein insoweit denkbarer Verfahrensmangel ist jedoch zwischenzeitlich geheilt worden, weil die Antragstellerin in dem anhängigen Hauptsacheverfahren - 7 K 3838/00 - ihren Standpunkt zu ihren städtebaulichen Belangen umfassend dargelegt hat (§ 45 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 VwVfG).

  • VG Aachen, 16.12.2008 - 2 K 90/05
    stand dem nicht entgegen, da ein Einvernehmen - wie das EBA zutreffend in der Plangenehmigung ausgeführt hat - nicht vorliegen muss, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Dezember 1994 - 7 VR 12/94 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 58; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 7 K 3838/00 -, VkBl.

    Ein Rechtsverstoß kann nicht darin liegen, dass sich die Plangenehmigungsbehörde in der Kollision zwischen den verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit - zwangsläufig - für die Zurückstellung des anderen entscheidet, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 7 MS 107/07 -, a.a.O.; Urteil vom 30. Oktober 2003 - 7 K 3838/00 -, a.a.O., jeweils unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG.

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 7 MS 107/07

    Anfechtung einer Plangenehmigung bezüglich der Errichtung eines Funksendemastes

    Auch nach der weitgehenden Privatisierung des Eisenbahnwesens durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27.12.1993 (BGBl. I S. 2089) bleibt der Bau und der Erhalt einer möglichst flächendeckenden und technisch leistungsfähigen Eisenbahninfrastruktur ein wichtiger Belang im öffentlichen Interesse, was nicht zuletzt aus dem Gewährleistungsauftrag des Bundes nach Art. 87 e Abs. 4 GG deutlich wird (vgl. Senat, Urt. v. 30.1.2003 - 7 K 3838/00 -).
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